AGB & Nutzungs­bedingungen

Entwurf – diese Bedingungen werden vor dem offiziellen Start noch rechtlich geprüft. Stand: 31.10.2026

Wer wir sind

„Was geht wo?“ (App und Website wasgehtwo.com, im Folgenden „Was geht wo“ oder „wir“) wird betrieben von Robert Schäfer, Fritz-Reuter-Straße 4, 21271 Hanstedt, E-Mail: robert_1998@icloud.com. Weitere Angaben stehen im Impressum.

Was geht wo ist eine Plattform, auf der man Partys, Club-Events, Open Airs und Feste findet. Wir veranstalten selbst keine Events. Für jedes Event ist der dort genannte Club oder Veranstalter verantwortlich (im Folgenden „Veranstalter“).

Teil A – Nutzung der App

A1. Kostenlose Nutzung, kein Konto nötig

Besucher können die App ohne Anmeldung und kostenlos nutzen: Events suchen, filtern, merken, Clubs folgen, Gutscheine holen und Push-Nachrichten bestellen. Merkliste, Gutscheine und Tickets werden nur auf dem jeweiligen Gerät gespeichert. Wer den Browser-Speicher löscht oder das Gerät wechselt, verliert diese Daten; Tickets lassen sich über den Link aus der Kaufbestätigung wiederherstellen (B5).

A2. Angaben zu Events

Die Angaben stammen teils von den Veranstaltern selbst, teils aus unserer eigenen Recherche (z. B. öffentliche Ankündigungen) und teils von Besuchern („Event melden“). Wir prüfen sie mit Sorgfalt, können aber nicht garantieren, dass Datum, Uhrzeit, Preise, Mindestalter oder Einlassregeln richtig und aktuell sind. Verbindlich sind die Angaben des Veranstalters. Bitte prüfe wichtige Details vor dem Besuch beim Veranstalter. Fehler kannst du uns über „Event melden“ oder den Kontakt mitteilen.

A3. Reihenfolge und Hervorhebungen

Events werden standardmäßig nach Datum und Uhrzeit sortiert. Du kannst stattdessen nach Preis, Entfernung oder „beliebt“ sortieren und nach Musik, Ort, Datum und weiteren Merkmalen filtern. Bei „beliebt“ stehen besonders große Events („Highlight“) vorne. Veranstalter können Werbung buchen: Highlight, Top-Platz und „Empfohlen“ (oben über der Trefferliste ihrer Gegend), Musik-Sponsor (erster Platz bei einer Musikrichtung), Startseiten-Bühne, leuchtender Karten-Pin, Farb-Rahmen, Hochschieben (an seinem Tag vorne) und Abzeichen. Alle bezahlten Platzierungen und Hervorhebungen sind mit „Anzeige“ gekennzeichnet. Pro Landkreis und Tag gibt es dafür nur eine begrenzte Zahl an Plätzen; gibt es mehr Buchungen als Plätze in der Anzeige, wechselt die Auswahl täglich. Events mit einem Vorteil für App-Nutzer werden zusätzlich markiert (kostenlos).

A4. Gutscheine (Vorteile)

  • Manche Veranstalter bieten Gästen über die App einen Vorteil an (z. B. Freigetränk, günstigerer Eintritt). Dafür holst du einen kostenlosen Gutschein mit Vor- und Nachname und Geburtsdatum.
  • Der Gutschein gilt nur für dich, nur für das genannte Event und nur einmal. Er ist nicht übertragbar und hat keinen Geldwert.
  • Vorteile gibt es nur, solange der Vorrat reicht. Gutscheine und Tickets mit Vorteil teilen sich denselben Vorrat. Ein Veranstalter kann festlegen, dass es den Vorteil nur mit einem Ticket aus der App gibt.
  • Den Vorteil gewährt der Veranstalter. Er prüft an der Tür deinen Ausweis und das Mindestalter; ein Anspruch auf Einlass entsteht durch den Gutschein nicht.
  • Kaufst du auf demselben Gerät ein Ticket für dasselbe Event, wird dein Gutschein in das Ticket übernommen (ein QR-Code statt zwei).

A5. Event melden, Inhalte von Besuchern

Wenn du uns ein Event meldest oder einen Flyer hochlädst, versicherst du, dass die Angaben stimmen und du das Bild verwenden darfst. Du erlaubst uns, die Angaben und das Bild kostenlos in der App, auf der Website und zur Bewerbung (z. B. Instagram) zu nutzen. Wir dürfen Meldungen ohne Begründung ablehnen oder ändern. Die Flyer-Erkennung nutzt künstliche Intelligenz; das Ergebnis ist nur ein Vorschlag.

A6. Was nicht erlaubt ist

  • falsche, irreführende oder rechtswidrige Angaben und Inhalte;
  • Gutscheine oder Tickets zu fälschen, zu vervielfältigen oder mehrfach zu nutzen;
  • Inhalte der App automatisiert auszulesen (Scraping, Bots) oder die App technisch zu stören oder zu überlasten;
  • die Sammlung der Events, Orte, Clubs und Feste ganz oder in wesentlichen Teilen zu kopieren, zu verbreiten oder in eigene Angebote zu übernehmen – sie ist eine von uns aufgebaute Datenbank und nach §§ 87a ff. Urheberrechtsgesetz geschützt;
  • die Zähler und Statistiken künstlich zu beeinflussen (z. B. massenhaft Aufrufe, Gutscheine oder Meldungen erzeugen).

Bei Verstößen dürfen wir Inhalte entfernen, Gutscheine oder Tickets sperren und den Zugang zu Funktionen einschränken.

Teil B – Tickets kaufen über die App

B1. Wir vermitteln – Vertragspartner ist der Veranstalter

Hat ein Veranstalter den Ticketverkauf in der App eingeschaltet, kannst du dort Tickets kaufen. Was geht wo verkauft die Tickets im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag über den Besuch des Events kommt ausschließlich zwischen dir und dem Veranstalter zustande, der auf der Event-Seite und im Ticket genannt ist. Für das Event selbst (Durchführung, Ablauf, Einlass, Programm) ist allein der Veranstalter verantwortlich. Gegebenenfalls gelten zusätzlich seine eigenen Bedingungen und die Hausordnung der Location.

B2. Bestellung und Vertragsschluss

Du wählst die Anzahl der Tickets (höchstens 10 pro Bestellung) und gibst deine E-Mail-Adresse an. Mit dem Klick auf den Bezahl-Knopf bei unserem Zahlungsdienstleister gibst du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung bestätigt ist und die Tickets in der App angezeigt werden. Während du bezahlst, sind deine Tickets bis zu 35 Minuten für dich reserviert. Einen Anspruch auf Tickets gibt es nicht, solange der Kauf nicht abgeschlossen ist (z. B. wenn ein Event inzwischen ausverkauft ist).

B3. Preise und Servicegebühr

Der Gesamtpreis besteht aus dem Ticketpreis des Veranstalters und einer Servicegebühr. Die Servicegebühr ist das Entgelt für die Vermittlung durch Was geht wo und die Zahlungsabwicklung; sie wird vor dem Kauf deutlich angezeigt und fällt pro Bestellung an (mehrere Tickets in einer Bestellung sind dadurch günstiger). Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

B4. Bezahlung

Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay, Google Pay). Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. Der Betrag ist mit der Bestellung fällig. Deine Kartendaten sehen weder wir noch der Veranstalter.

B5. Dein Ticket

  • Das Ticket erscheint als QR-Code in der App unter „🎟 Meine Tickets“ und ist auf deinem Gerät gespeichert.
  • Du bekommst eine Kaufbestätigung per E-Mail. Sie enthält einen Link, mit dem du deine Tickets auf ein anderes Gerät holen kannst. Gib diesen Link nicht weiter – wer ihn hat, kann die Tickets öffnen.
  • Jedes Ticket gilt für einen Einlass. Beim ersten Scan an der Tür wird es entwertet; Kopien und Screenshots verlieren dadurch ihren Wert. Wer das Ticket zuerst vorzeigt, kommt rein.
  • Hat das Event einen Vorteil, steckt er im Ticket, solange der Vorrat reicht (A4). Ob dein Ticket einen Vorteil enthält, siehst du vor dem Kauf und auf dem Ticket. Ein Veranstalter kann Vorteile auch nachträglich an bisherige Käufer vergeben.

B6. Kein Widerrufsrecht

Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Dafür besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung ist nach dem Abschluss verbindlich.

B7. Ticket weitergeben

  • Du kannst ein Ticket über „Ticket weitergeben“ kostenlos an eine andere Person schicken. Sobald sie es übernimmt, bekommt es einen neuen Code; dein bisheriger Code und der Link aus deiner Kaufbestätigung gelten für dieses Ticket nicht mehr.
  • Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Privat darfst du ein Ticket höchstens zum bezahlten Preis (Ticketpreis plus anteilige Servicegebühr) weitergeben.
  • Bei Verstößen kann der Veranstalter das Ticket sperren und den Einlass verweigern.

B8. Absage und Verlegung

  • Absage: Sagt der Veranstalter das Event ab, bekommst du automatisch den vollen Betrag inklusive Servicegebühr auf dein Zahlungsmittel zurück und wirst per E-Mail informiert. Das Ticket wird ungültig.
  • Verlegung: Wird das Event auf einen anderen Termin verlegt, gilt dein Ticket für den neuen Termin. Kannst du den neuen Termin nicht wahrnehmen, wende dich an den Veranstalter oder an uns; du bekommst dann den vollen Betrag inklusive Servicegebühr zurück.
  • Wird das Event nur in Teilen geändert (z. B. ein anderer DJ, andere Uhrzeit am selben Abend), besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit die Änderung zumutbar ist.

B9. Einlass

Der Einlass richtet sich nach dem Hausrecht und den Einlassregeln des Veranstalters (z. B. Mindestalter, Ausweispflicht, Dresscode). Der Veranstalter darf den Einlass bei einem Verstoß gegen diese Regeln verweigern. Wird dir der Einlass aus Gründen verweigert, die du zu vertreten hast (z. B. Mindestalter nicht erreicht, kein Ausweis), besteht kein Anspruch auf Erstattung.

B10. Fragen und Probleme

Bei Fragen zum Kauf, zur Zahlung oder zur App hilft dir Was geht wo über den Kontakt. Fragen zum Event selbst (Ablauf, Einlass, Programm) beantwortet der Veranstalter.

Teil C – Clubs, Veranstalter und Einzel-Events

C1. Geltungsbereich

Teil C gilt für alle Verträge zwischen Was geht wo und Clubs, Veranstaltern und Ausrichtern von Einzel-Events (im Folgenden „Kunde“), die die Plattform nutzen, um ihren Club zu zeigen, Events zu veröffentlichen oder Tickets zu verkaufen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an Vereine. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

C2. Konto, Prüfung und Vertragsschluss

  • Der Kunde legt ein kostenloses Konto an und versichert, den angegebenen Club bzw. die Veranstaltung zu betreiben oder vertreten zu dürfen. Die anmeldende Person muss volljährig und berechtigt sein, für den Kunden Verträge zu schließen.
  • Was geht wo prüft neue Konten und darf eine Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Zur Prüfung dürfen wir Nachweise verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Vereinsregister, Mietvertrag der Location).
  • Hat Was geht wo den Club bereits aus eigener Recherche eingetragen, kann der Kunde dieses Profil übernehmen. Er entscheidet dabei, ob die vorhandenen Bilder weiter gezeigt werden dürfen.
  • Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Event veröffentlicht oder ein Paket, eine Monats-Flat, ein Highlight oder andere Werbung bucht.

C3. Zugangsdaten und Team

Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und meldet uns sofort, wenn er einen Missbrauch vermutet. Er kann Mitarbeiter mit eigenem Zugang einladen und einen Login mit Code (Zwei-Faktor-Anmeldung) einschalten; wir empfehlen das. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto und die Zugänge seines Teams vorgenommen werden, es sei denn, er hat einen Missbrauch nicht zu vertreten.

C4. Leistungen

Was geht wo zeigt die Club-Seite und die veröffentlichten Events des Kunden in der App und auf der Website und darf sie selbst und über Dritte (insbesondere Instagram und andere soziale Netzwerke) bewerben. Kostenlos sind insbesondere: Konto, Club-Seite, die automatische Anzeige normaler Clubnächte aus den Öffnungszeiten, Entwürfe, Statistik, Gutscheine (Vorteile), Anfragen, Werbemittel, Wochen- bzw. Monatsbericht, die Benachrichtigung von Followern und der Support.

  • Statistik: Der Kunde sieht Zählerstände zu seinen Seiten und Events. Vergleiche mit anderen Clubs (z. B. Platz in der Gegend, Partys in der Nähe) zeigen andere Anbieter nur als Anzahl, nie mit Namen.
  • KI-Hilfe: Im Club-Bereich beantwortet eine künstliche Intelligenz (Sprachmodell eines geprüften Drittanbieters) Fragen zur App. Ihre Antworten sind unverbindlich, können fehlerhaft sein und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Kunde gibt dort keine sensiblen Daten ein. Über den Support-Chat erreicht er jederzeit einen Menschen.
  • Was geht wo schuldet keine bestimmte Reichweite, Besucherzahl, Ticketmenge oder Platzierung. Wir betreiben die Plattform mit üblicher Sorgfalt; kurze Ausfälle, etwa für Wartung, sind möglich. Wir dürfen Funktionen weiterentwickeln, ändern und mit einzelnen Nutzergruppen testen, soweit das für den Kunden zumutbar ist.

C5. Reihenfolge und Highlights

Die Reihenfolge der Events richtet sich nach den Kriterien in A3 (standardmäßig Datum und Uhrzeit; wählbar Preis, Entfernung, „beliebt“). Ein gebuchtes Highlight hebt ein Event hervor und stellt es bei der Sortierung „beliebt“ nach vorne. Gebuchte Werbung (A3) stellt Events an den gewählten Tagen in den gekennzeichneten Werbe-Bereich über der Trefferliste, auf die Startseite oder hebt sie optisch hervor; sie wird als „Anzeige“ gekennzeichnet. Andere Zahlungen beeinflussen die Reihenfolge nicht. Werbe-Plätze sind je Landkreis und Tag begrenzt; ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht erst mit der bestätigten Buchung. Wird ein Event abgesagt oder verschoben, verfällt gebuchte Werbung für nicht mehr passende Tage; auf Wunsch erstatten wir den Anteil für Tage nach der Absage. Ein Push in der Umgebung muss mindestens 6 Stunden vor dem gewählten Termin gebucht werden. Für eine eigene Botschaft im Push (bis 60 Zeichen) ist der Kunde verantwortlich; sie muss wahr und rechtmäßig sein und darf keine Links oder Telefonnummern enthalten. Nicht erlaubt sind politische Inhalte jeder Richtung (Parteien, Wahlen, Parolen), rechts- und linksextremistische Inhalte, Symbole oder Codes sowie Rassismus und Hetze gegen Menschen wegen Herkunft, Hautfarbe oder Religion; Werbung für illegale Drogen und die Abwertung von Menschen wegen Geschlecht, Sexualität oder Behinderung prüfen wir im Einzelfall. Botschaften werden vor dem Versand automatisch (Wortliste und KI) und gegebenenfalls von uns geprüft. Wir dürfen eine Botschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen; der Push wird dann mit einer automatisch erstellten Zeile aus den Event-Angaben verschickt, eine Erstattung erfolgt dafür nicht.

C6. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung: Veröffentlichung eines Events 10,00 €, 10er-Paket 75,99 € (10 Veröffentlichungen ohne Ablaufdatum), Monats-Flat 49,99 € (unbegrenzt viele Veröffentlichungen für 30 Tage, endet automatisch, kein Abo), Highlight 10,00 € pro Event, weitere Werbung zu den im Club-Bereich unter „Werbung“ angezeigten Preisen, Einzel-Event 15,00 € pro Event, Fest-Eintrag (Schützenfest, Dorffest o. Ä.) 5,00 € einmalig. Abweichende Sonderkonditionen gelten nur, wenn sie im Club-Bereich ausgewiesen sind. Die Rechnung steht im Club-Bereich unter „Geld“ bereit; der Betrag ist sofort fällig. Bereits veröffentlichte Events werden nicht erstattet, wenn der Kunde sie selbst absagt oder löscht. Preisänderungen gelten nur für Buchungen nach der Änderung.

C7. Pflichten des Kunden und Inhalte

  • Der Kunde ist für seine Angaben (Datum, Uhrzeit, Preise, Mindestalter, Adresse, Dresscode, Einlassregeln) verantwortlich, hält sie aktuell und trägt Absagen und Verschiebungen unverzüglich ein.
  • Veröffentlicht werden nur Partys, Feiern, Club-Events, Open Airs und Straßenfeste. Inhalte ohne Party-Bezug, irreführende Angaben und das Erschleichen von Aufmerksamkeit (z. B. falsche Musikrichtungen oder Orte) sind nicht erlaubt.
  • Der Kunde lädt nur Flyer, Fotos, Logos und Videos hoch, an denen er die nötigen Rechte hat. Er räumt Was geht wo das einfache, unentgeltliche, auf Dritte übertragbare Recht ein, diese Inhalte für die Dauer der Nutzung in der App, auf der Website und zur Bewerbung der Events und der Plattform (z. B. Instagram) zu zeigen, zu speichern und technisch anzupassen (z. B. Größe, Ausschnitt). Inhaltliche Aussagen verändern wir nicht.
  • Der Kunde darf die Statistik, Gutscheine, Ticketkäufe oder Follower nicht künstlich beeinflussen und keine Inhalte der App automatisiert auslesen.

C8. Gutscheine, Vorteile, Anfragen und Gästedaten

  • Bietet der Kunde einen Vorteil an, löst er gültige Gutscheine und Tickets mit Vorteil im angegebenen Umfang ein und prüft das Alter anhand eines Ausweises. Den Vorrat legt er fest; Gutscheine und Tickets mit Vorteil zählen zusammen.
  • Anfragen von Gästen (Tisch, Gästeliste, Feier) beantwortet der Kunde selbst.
  • Personenbezogene Daten von Gästen, die der Kunde über die App erhält (z. B. Name und Geburtsdatum auf Gutscheinen, Kontaktdaten aus Anfragen), verarbeitet er in eigener Verantwortung nur für den jeweiligen Zweck und nach den Datenschutzgesetzen.

C9. Ticketverkauf über Was geht wo

  • Freischaltung: Für den Ticketverkauf richtet der Kunde ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister Stripe ein und schließt dafür einen eigenen Vertrag mit Stripe (Stripe Connected Account Agreement). Stripe prüft dabei die Identität des Kunden; diese Angaben erhält Was geht wo nicht.
  • Vermittlung: Der Kunde beauftragt Was geht wo, Tickets für seine Events in seinem Namen und für seine Rechnung an Gäste zu verkaufen (Teil B). Der Kunde ist Veranstalter und Vertragspartner der Gäste.
  • Geld: Der Ticketpreis fließt über Stripe direkt auf das Stripe-Konto des Kunden; Stripe zahlt ihn nach dem dort eingestellten Plan auf das Bankkonto des Kunden aus. Was geht wo nimmt kein Geld des Kunden entgegen.
  • Provision und Servicegebühr: Was geht wo erhält eine Provision von derzeit 5 % des Ticketpreises. Sie wird zusammen mit den Zahlungsgebühren von Stripe über die Servicegebühr bezahlt, die der Gast trägt, und von Stripe automatisch einbehalten. Über die Provision erhält der Kunde einmal im Monat eine Sammelrechnung im Club-Bereich unter „Geld“ → „Rechnungen“ (auch als E-Rechnung im XML-Format); Erstattungen werden darin als Minus-Posten verrechnet. Bei Karten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum erhält der Kunde damit den vollen Ticketpreis; bei teureren Karten (z. B. von außerhalb Europas) kann die Stripe-Gebühr höher ausfallen und den Auszahlungsbetrag des Kunden geringfügig mindern.
  • Pflichten: Der Kunde lässt Gäste mit gültigem Ticket ein, gewährt die im Ticket enthaltenen Vorteile und entwertet Tickets am Einlass mit der Scan-Funktion der App („Einlösen“). Ticketpreis, Anzahl und Verkaufsende legt er selbst fest; die Anzahl darf nicht unter die bereits verkauften Tickets gesenkt werden.
  • Absage: Sagt der Kunde ein Event mit verkauften Tickets ab, nutzt er die Funktion „Event absagen & alle erstatten“. Alle Gäste erhalten den vollen Betrag einschließlich Servicegebühr zurück; die Provision von Was geht wo wird dabei ebenfalls erstattet. Die bereits angefallenen Zahlungsgebühren von Stripe (Absagegebühr) trägt der Kunde; sie werden von seinem Stripe-Guthaben bzw. künftigen Auszahlungen abgezogen.
  • Verlegung: Verlegt der Kunde ein Event, gelten die Tickets für den neuen Termin. Gästen, die den neuen Termin nicht wahrnehmen können, erstattet der Kunde auf Wunsch den vollen Betrag einschließlich Servicegebühr; die Zahlungsgebühren trägt auch hier der Kunde.
  • Rückbuchungen und Steuern: Rückbuchungen von Gästen (Chargebacks) und Betrugsfälle werden nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und Stripe abgewickelt. Der Kunde ist für die Versteuerung seiner Ticketumsätze selbst verantwortlich.

C10. Prüfung, Entfernung und Sperrung

Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte der Kunden vorab zu prüfen, dürfen sie aber prüfen. Verstößt ein Kunde gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht (z. B. falsche Angaben, fremde Bilder ohne Rechte, Inhalte ohne Party-Bezug, nicht eingelöste Vorteile oder Tickets), dürfen wir je nach Schwere Inhalte entfernen oder verzögert veröffentlichen, den Kunden verwarnen, Funktionen einschränken (z. B. den Ticketverkauf), das Konto vorübergehend sperren oder den Vertrag kündigen. Wir berücksichtigen dabei die berechtigten Interessen des Kunden und begründen die Maßnahme per E-Mail oder im Club-Bereich. Eine endgültige Sperrung oder Kündigung teilen wir mindestens 30 Tage vorher mit, außer bei wiederholten oder schweren Verstößen oder wenn das Gesetz oder eine Behörde ein sofortiges Handeln verlangt.

C11. Meldungen und Beschwerden

Wer Inhalte in der App für rechtswidrig hält, kann sie uns über den Kontakt melden; wir prüfen jede Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilen das Ergebnis mit. Gegen Entscheidungen über Inhalte, Einschränkungen oder Sperrungen und bei technischen Problemen kann der Kunde sich innerhalb von sechs Monaten über den Support-Chat im Club-Bereich oder per E-Mail beschweren. Wir bearbeiten Beschwerden kostenlos, zeitnah und begründen unsere Entscheidung; ist eine Beschwerde berechtigt, machen wir die Maßnahme rückgängig.

C12. Freistellung

Der Kunde stellt Was geht wo von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Inhalten, seinen Events (einschließlich Absagen, Verlegungen und Einlass) oder seiner sonstigen Nutzung der Plattform entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

C13. Haftung

Was geht wo haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Was geht wo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens auf die in den letzten 12 Monaten an Was geht wo gezahlten Beträge. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Gäste oder Ticketumsätze haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Bei höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Netzen oder Dienstleistern, behördliche Maßnahmen) sind wir für die Dauer der Störung von der Leistung befreit.

C14. Laufzeit und Kündigung

Der Kunde kann sein Konto jederzeit im Club-Bereich unter „Einstellungen“ löschen. Nicht verbrauchte Paket-Guthaben und laufende Flats verfallen dabei ohne Erstattung. Bereits verkaufte Tickets für kommende Events bleiben gültig; der Kunde muss diese Events durchführen oder absagen und erstatten (C9). Was geht wo kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Rechnungen und Buchungsdaten bewahren wir auf, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Teil D – Gemeinsame Bestimmungen

D1. Haftung gegenüber Besuchern

Die Nutzung der App ist kostenlos. Was geht wo haftet gegenüber Besuchern unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für Events, ihre Durchführung und Angaben der Veranstalter haftet der jeweilige Veranstalter.

D2. Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.

D3. Änderungen dieser Bedingungen

Für Besucher gilt jeweils die Fassung, die beim Kauf bzw. bei der Nutzung gültig ist. Kunden (Teil C) teilen wir Änderungen mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder im Club-Bereich mit und weisen auf ihr Recht hin, bis dahin kostenlos zu kündigen. Nutzt der Kunde die Plattform danach weiter, ohne zu kündigen, gelten die Änderungen als angenommen.

D4. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Problemen melde dich gern direkt bei uns – wir finden eine Lösung.

D5. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von Was geht wo. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.